Der ZKS, als Beauftragter der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, ist die Drehscheibe für die Abwicklung der SWISSLOS-Gesuche von Verbänden, Vereinen, Gemeinden und Dritten.
Die Unterstützung mit Beiträgen an Sportanlagen, Sportmaterial und Ausbildung hat das zentrale Ziel, den Jugend- und Breitensport, den Vereins- und Verbandssport zu fördern. An die vielfältigen Infrastrukturkosten der Mitgliederverbände wird jährlich ein «Grundbeitrag» ausgerichtet. Mit diesem Beitrag werden die Aufwendungen und Beratungen des Mitgliederverbandes für SWISSLOS-Gesuche seiner Vereine entschädigt.
Die Bewertung und Bearbeitung aller Gesuche geschieht durch den ZKS und führt zum jährlichen Antrag an den Regierungsrat.
Sportvereine haben die Gesuche für Sportanlagen ihrem kantonalen Sportverband einzureichen. Dieser prüft und unterzeichnet die Gesuche und reicht sie dem ZKS ein. Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn eine Bewilligung des ZKS zum vorzeitigen Baubeginn vorliegt. Bei Nichtbeachten erlischt der Anspruch auf einen Beitrag.